Um Direktzahlungen beziehen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Diese Auflagen werden Cross-Compliance-Regelungen (CC) genannt und sind im EU-Recht verankert.
Darüber hinaus müssen landwirtschaftliche Betriebe Vorgaben aus dem Fachrecht in Anspruch genommener Förderprogramme und aus privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungsprogrammen einhalten. Neben der Erfüllung dieser Anforderungen ist vor allem auch deren Dokumentation der Anforderungen zunehmend wichtig.

Hier finden Sie die Kursangebote zur gesamtbetrieblichen Qualitätssicherung und zu Cross-Compliance-Regelungen.