Cross-Compliance & Dokumentation
Um Direktzahlungen beziehen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe
Bewirtschaftungsauflagen einhalten. Diese Auflagen werden
Cross-Compliance-Regelungen (CC) genannt und sind im EU-Recht verankert.
Darüber hinaus müssen landwirtschaftliche Betriebe Vorgaben aus dem Fachrecht in Anspruch genommener Förderprogramme und aus privatwirtschaftlichen Qualitätssicherungsprogrammen einhalten.
Neben der Erfüllung dieser Anforderungen ist vor allem auch deren
Dokumentation der Anforderungen zunehmend wichtig.
Hier finden Sie die Kursangebote zur gesamtbetrieblichen Qualitätssicherung und zu Cross-Compliance-Regelungen.